Recht09. Juli 2026·6 Min. Lesezeit

Förderung für energetische Sanierung 2026: Was Eigentümer wissen sollten

Von ACG Bausanierung

Wer energetisch saniert, kann Förderungen in Anspruch nehmen. Der wichtigste Punkt gleich zu Beginn: Der Antrag muss in aller Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt sein. Wer den Handwerker beauftragt, bevor die Förderung steht, verliert den Anspruch – das ist der mit Abstand häufigste Fehler, den wir bei Eigentümern sehen.

Die wichtigsten Anlaufstellen

In Deutschland laufen die zentralen Förderungen für energetische Sanierung über zwei Institutionen: die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für Kredite und Zuschüsse bei umfassenden Sanierungen und die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen. Konkrete Programmbezeichnungen, Fördersätze und Voraussetzungen ändern sich immer wieder – aktuelle Konditionen prüfen Sie am besten direkt bei KfW und BAFA oder gemeinsam mit einem qualifizierten Energieberater.

Typische förderfähige Maßnahmen

  • Dämmung der Fassade, des Dachs oder der obersten Geschossdecke.
  • Tausch von Fenstern und Außentüren gegen energetisch verbesserte Varianten.
  • Erneuerung der Heizungsanlage, insbesondere Umstieg auf erneuerbare Energien.
  • Einzelmaßnahmen nach abgestimmtem Einzelmaßnahmenplan oder umfassende Sanierung nach individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP).

Warum der Energieberater eine Schlüsselrolle spielt

Bei vielen Förderprogrammen ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters (Energieeffizienz-Experten) Pflicht. Er erstellt die Bedarfsanalyse, entwickelt bei Bedarf einen individuellen Sanierungsfahrplan, begleitet die Antragstellung und bestätigt am Ende die fachgerechte Umsetzung. Der iSFP kann seinerseits zusätzliche Boni auslösen, wenn Maßnahmen daraus umgesetzt werden.

Der Ablauf – in der richtigen Reihenfolge

  • Energieberatung und Bedarfsanalyse durch einen zertifizierten Experten.
  • Auswahl der Maßnahmen und des passenden Förderprogramms.
  • Förderantrag stellen – vor jeder Beauftragung des ausführenden Betriebs.
  • Bewilligung abwarten.
  • Erst dann Fachbetrieb beauftragen und die Maßnahme umsetzen.
  • Nach Fertigstellung Verwendungsnachweis erbringen und Auszahlung anfordern.

Was ACG in diesem Prozess übernimmt

Wir sind der ausführende Generalunternehmer, nicht der Fördermittelberater. Unsere Rolle beginnt, sobald die Maßnahme feststeht: Wir setzen förderfähige Sanierungsarbeiten fachgerecht um – Dämmung, Fassade, Innenausbau, begleitende Gewerke – und stimmen uns eng mit dem Energieberater und dem Zeitplan der Förderung ab. Wichtig ist uns dabei die saubere Dokumentation der Ausführung, die für den Verwendungsnachweis später gebraucht wird.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel ist ein Überblick, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Programme, Konditionen und Voraussetzungen ändern sich häufig. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei KfW, BAFA, einem zertifizierten Energieberater oder Ihrem Steuerberater. Alle Angaben in diesem Beitrag ohne Gewähr.

Fazit

Förderungen können bei einer energetischen Sanierung einen erheblichen Unterschied machen – vorausgesetzt, die Reihenfolge stimmt. Klären Sie die Förderung, bevor Sie einen Betrieb beauftragen. Wenn die Rahmenbedingungen stehen, unterstützen wir Sie bei der Umsetzung als Ihr fester Ansprechpartner auf der Baustelle.

Nächster Schritt

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